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Wie berichtet, wurde Ende des vorigen Jahres für den ersten geplanten SMR mit Standort Temelín ein Feststellungsverfahren (Scoping) durchgeführt. Zahlreiche Stellungnahmen auch aus Österreich und Deutschland trudelten in Prag ein. Zur Erinnerung: Der geplante “Small Modular Reactor“ hat 440 MW und wird eher ein Prototyp, da es keinerlei Anzeichen für eine modulare Herstellung in großer Anzahl in Fabriken und auch gar kein fertiges Design für den Reaktor gibt. Dennoch wird als Datum der Inbetriebnahme 2034 genannt.
Am 7. Juli veröffentlichte nun das zuständige Ministerium in Prag die Liste der Themen, die im nächsten Schritt des Umweltverträglichkeitsverfahren zu beantworten sind. Auf 21 Seiten sind einige interessante Fragen zu finden, zu den wesentlichsten zählt sicherlich:
Im ersten Themenkomplex wird die Begründung des Bedarfs, des gewählten Standorts und der Varianten gefordert. Insbesondere die Begründung für die bis zu 500 MW bei einem SMR wird gefordert, die Berücksichtigung alternativer Energieerzeugungsmöglichkeiten, Angabe aller Vorteile und Nachteile für die Gesellschaft, Anführung der erwarteten Kosten sowie Darstellung der Strahlenbelastung vom Bau bis zur Stilllegung, Produktion von Treibhausgasen (insbesondere CO2) unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus, sowie die Ausarbeitung einer Null-/Referenzvariante.
Eher bescheiden wirken die Anforderungen im zweiten Themenkreis zur Technologie, wird doch nicht die Nennung des geplanten Reaktors gefordert, sondern nur „b) die technische und technologische Beschreibung der in Betracht gezogenen Reaktortypen und das Auswahlverfahren für einen bestimmten Reaktortyp.“ Eine bisher nicht so prominent betrachtete Frage ist „d) Beschreibung der Art und Weise, wie der Betrieb der Anlage unter Bedingungen begrenzter Verfügbarkeit von Kühlwasser sichergestellt wird, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen bei Kühlwassermangel.“ Ebenso aufgezählt werden Cyber Angriffe und Blackouts.
Viele der Fragen und Themen werden vom Umweltministerium am Ende des Verfahrens in der Form als behandelt und beantwortet akzeptiert, dass der Bewerber sich auf sogenannte Strategien und Konzepte beruft, die wiederum sich auf weitere vorhergehende Dokumente zurückgeführt werden oder Gesetze und Verordnungen. In diesem Fall könnte sogar diese Pflichtübung interessant werden: Die längst überfällige Energiestrategie der Tschechischen Republik ist noch immer nicht abgeschlossen und nicht in die öffentliche Beteiligung gegangen. Die interessierte Öffentlichkeit diskutiert diese bereits seit Monaten, da einige Schlüsselentscheidungen notwendig sind, von den geplanten AKW-Neubauten über neue Gaskraftwerke bis zur Abschaltung der Kohlekraftwerke in wenigen Jahren.
Auf Deutsch ist der Feststellungsbescheid auf den Seiten des Umweltbundesamts abrufbar:
Im nächsten Schritt muss Projektwerberin ČEZ die Fragen beantworten und - sobald der Umweltbericht erstellt und übersetzt sein wird, kann die Umweltverträglichkeitsprüfung für den SMR in Temelín beginnen. Auch das grenzüberschreitende Verfahren wird weitergeführt werden und alle können sich daran beteiligen. Wir auch, denn wir bleiben dran!
Der Artikel wurde verfasst von Patricia LORENZ und bearbeitet von Renate Brandner-Weiß.
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