Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

EU-Taxonomie -
Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas wurde abgewiesen

13.9.2025

Um als nachhaltig zu gelten, muss eine Wirtschaftstätigkeit nach der EU-Taxonomieverordnung u. a. einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leisten, darf nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines dieser Ziele führen und muss bestimmten von der Europäischen Kommission festzulegenden technischen Bewertungskriterien entsprechen.

Damit hat der Unionsgesetzgeber der Kommission die Aufgabe übertragen, technische Bewertungskriterien festzulegen, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und ob sie eines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigt. Auf dieser Grundlage erließ die Kommission 2021 eine Delegierte Verordnung zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten im Bereich erneuerbarer Energien.

Im Jahr 2022 erließ die Kommission eine weitere Delegierte Verordnung, mit der sie technische Bewertungskriterien für die Einbeziehung bestimmter Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas in die Kategorien der Tätigkeiten festlegte, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Österreich hat beim Gericht der Europäischen Union eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Delegierten Verordnung erhoben.

Mit Veröffentlichung vom 10. September 2025 wies das Gericht die Klage Österreichs ab.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. 

Zur Erinnerung:
Die EU-Taxonomie soll eine Liste jener Wirtschaftszweige auflisten, die unter Einhaltung von sechs Umweltzielen als nachhaltig zu betrachten sind, so dass die privaten Investitionen zukunftsträchtig ausgerichtet werden können. Und in dieser Branche, etwa den Green Bonds, ist viel Interesse und somit viel Geld vorhanden.

Doch auch die Kernenergie und Erdgas wollen dabei sein. Daher musste entgegen den Empfehlungen des ExpertInnengremiums TEG nun noch ein CDA (Complementary Delegated Act) her. Für die Aufnahme von Atomenergie wurden recht billige Kriterien formuliert, die allerdings nur die Einhaltung bestehender Richtlinien in diesem Bereich bedeuten (Atommüllrichtlinie, Sicherheitsrichtlinie).

Die Taxonomie sieht nur 2 konkrete Kriterien über den aktuellen Rechtsbestand hinaus vor:
Um neue Kernkraftwerke in der Taxonomie anrechenbar zu machen, sind vom Mitgliedstaat überzeugende Pläne für einen Betriebsbeginn eines Atommüll-Endlagers 2050 vorzulegen, d.h. nur auf Papier, allerdings mit Finanzierungsplan. So geduldig ist so nicht einmal Papier, wenn etwa Slowenien ganze 200 Millionen Euro im Fonds hat.
Dazu auch: http://www.kernfragen.at/page.asp/-/188.htm

EU-ExpertInnen zur Einbeziehung von Atomkraft und Erdgas (Juli 2022):
https://infothek.bmimi.gv.at/expertinnen-warnen-eu-nachhaltigkeitssiegel-fuer-atomkraft/

Informationen zur Klage (Okt. 2022): https://infothek.bmimi.gv.at/oesterreich-klagt-gegen-umstrittene-eu-taxonomie/

Weiterführende Infos:
Gerichtshof der Europäischen Union, Link zur Pressemitteilung, Luxemburg, 10. Sep. 2025:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-09/cp250113de.pdf

Der Volltext und gegebenenfalls die Zusammenfassung des Urteils werden am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht, hier der Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62022TJ0625

Pressekontakt: Hartmut Ost ✆ +352 4303-3255

Zusammengestellt von Renate Brandner-Weiß. 


per E-Mail teilen


Ökostrom AG Link
Kastnergruppe Link
Sonnentor Link
APV Link

IMPRESSUM    |    DATENSCHUTZ