Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche
Die mediale Berichterstattung war stattlich, aber doch widersprüchlich und von massiver Unkenntnis vieler Zitierter gezeichnet.
Von “Hier ist nichts geschehen, wir bauen weiter und noch schneller als bisher,“ wie der zuständige Minister in Budapest erläuterte, bis zu der Aussage, man habe “dem Projekt den Stecker gezogen“, war alles dabei.
Daher zunächst ein Versuch möglichst knapp festzuhalten, was tatsächlich geschehen ist und was das bedeuten könnte. Der EuG, das Europäische Gericht hatte als erste Instanz den Spin der Europäischen Kommission fälschlicherweise übernommen und die Beihilfenentscheidung bestätigt. Denn 2017 genehmigte die Europäische Kommission die staatlichen Beihilfen für zwei VVER-1200 Reaktoren, die Ungarn in Russland bestellt hat und nun über öffentliche Gelder der eigenen SteuerzahlerInnen zu finanzieren beabsichtigt (12,5 Milliarden Euro).
Österreich erhob daraufhin beim Gericht der EU eine Nichtigkeitsklage dagegen und verlor. 2023 lässt sich die damalige Umweltministerien Leonore Gewessler nicht abschrecken und legt ein Rechtsmittel beim EuGH ein.
Ende Februar 2025 eine erfreuliche Überraschung, über die man sich in Wien vorsichtig freut: Die Schlussanträge, d.h. der Vorschlag der Generalanwältin für das Urteil, schließen sich der Rechtsmeinung Österreichs an.
Und dann lange nichts, bis es am 11. September 2025 dann soweit war:
Nach einer Schleife von rund acht Jahren schloss sich der EUGH nämlich der Meinung an, die die verantwortlichen BeamtInnen in die Stellungnahme zur Notifizierung geschrieben haben, nämlich dass die Kommission ohne auf einer Ausschreibung des Bauvorhabens zu beharren, nicht feststellen könne, dass die Beihilfe auf das Minimum begrenzt wurde.
Was also wirklich passiert ist:
Der EUGH erklärte den Beihilfenbeschluss der Europäischen Kommission von 2017 für Paks für nichtig.
Das heißt: Paks II wird aktuell ohne Genehmigung für die Finanzierung gebaut und die Europäische Kommission muss nun einen neuen Beschluss fassen.
Wie sie das tun wird, kann man aktuell nicht wirklich einschätzen.
Vielleicht reicht es, dass sie rein formal nun die Begründung für das Absehen von einer Ausschreibung besser begründet, womit sie sich natürlich einer abermaligen Anfechtung aussetzen könnte, wenn sie dabei die Kriterien des EUGH-Urteils nicht einhalten sollte.
Seit 2017 ist natürlich schon recht viel Wasser die Donau herabgeflossen. So ist offiziell, dass Ungarn gedenkt den Betrieb der vier uralten VVER-Reaktoren in Paks um noch weitere 20 Jahre zu verlängern, wodurch der Parallelbetrieb länger als zunächst 2016 für die Beihilfengenehmigung angeführt, dauern wird. Vielleicht könnten all diese Umstände dazu führen, dass die Europäische Kommission ein neues Prüfungsverfahren einleitet. Denn was zwar bekannt und logisch ist – die Baukosten haben sich erhöht – könnte auch eine Rolle spielen.
Wirklich interessant ist natürlich, was dieses EUGH-Erkenntnis für die laufenden AKW-Pläne anderer EU-Mitgliedstaaten bedeuten wird.
So notifiziert Polen gerade seine AKW – ohne Ausschreibung.
Die Slowakei hat ebenso die Absicht den Neubau den 5. Blocks am Standort Jaslovské Bohunice einfach an Westinghouse zu vergeben – also ohne Ausschreibung nach EU-Vergaberecht. Und diese Tatsache sickert langsam auch in der Slowakei, was sich dieser Blog im nächsten Beitrag ansehen möchte.
Der Artikel wurde verfasst von Patricia LORENZ und bearbeitet von Renate Brandner-Weiß.
Fotoquelle: Gerichtshof der Europäischen Union
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