Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche
Allen Ankündigungen zum Trotz hat sich nichts verändert, Staat gegen Bürger um bereits im Jahre 2050 ein Endlager für hochradioaktiven Abfall und abgebrannte Brennstäbe zu eröffnen, Standort muss daher 2028 bestimmt werden.
Im Herbst 2024 reagierten die betroffenen Gemeinden aller vier Standorte auf den nächsten Schritt der Regierung, bzw. Atommüllbehörde SÙRAO mit Berufungen beim Umweltministerium dagegen, dass nun die Genehmigungen für die geologischen Untersuchungen erteilt wurden.
Als Begründung für diese Beschwerde führen sie einige Aussagen an, etwa dass „die Faktenlagen unzureichend erhoben wurde, die Einwendungen als ungenügend behandelt betrachtet wurden“ bis zur Erhebung des Vorwurfs, dass es „die Genehmigung durch eine systematische voreingenommene Behörde getroffen wurde.“ Gemeinst ist das Umweltministerium in Prag.
Diese Beschwerden haben aufschiebenden Charakter, d.h. die Arbeiten am Standort, die auch tiefengeologische Bohrungen umfassen, dürfen nicht begonnen werden. Wie der Bürgermeister von Horaždovice und Sprecher der Plattform gegen das Endlager, Michael Forman erläuterte, geht es nun darum, dass „der Ort für das Endlager, welches eine Sicherheit für Hunderttausende Jahre aufweisen soll, auf der Grundlage von unvollständigen Datenlage ausgewählt werden soll. Diese Eile wird die Zukunft der Bewohner in der Umgebung bedrohen.“
Konkret ist es so, dass aufgrund des angespannten Zeitplans einige Arbeiten einfach gestrafft wurden, von den für die geologischen Arbeiten geplanten sieben Jahren ist nun mehr die Hälfte vorgesehen, die Tiefenbohrungen brauchen eigenen Genehmigungen. Für die Bearbeitung der Einwendungen und Ergänzung der Unterlagen hat die Behörde SÚRAO allerdings über eineinhalb Jahre gebraucht.
Beschwerde nach Aarhus- Konvention in Vorbereitung
Sehr interessant, vielleicht auch für die österreichischen Umweltschutzorganisationen und BürgerInnen ist die nun in Vorbereitung befindliche Beschwerde einiger Gemeinden unter Berufung auf die Aarhus-Konvention, die auf UN-Ebene zwischen den Staaten abgeschlossen wurde, bzw. über die UVP-Richtlinie auch EU-Recht ist.
Dabei geht es um Recht auf Umweltinformation, Einbindung in Entscheidungen zum frühest möglichen Zeitpunkt, zu dem noch alle Optionen offen sind und schließlich Gerichtszugang.
Das sind allerdings sehr aufwendige Verfahren mit dem entsprechend hohen Kosten, vor denen einige der Gemeinden noch zurückschrecken.
Der Großteil der Gemeindevertreter hat allerdings auch dieser Tage wieder bekräftigt, dass sie alle ihnen offen stehenden Möglichkeiten nutzen werden, sich gegen das Endlager in ihrer Gemeinde zur Wehr zu setzen.
Bildquelle: https://www.nechcemeuloziste.cz/
Der Artikel wurde verfasst von Patricia LORENZ, bearbeitet von Renate Brandner-Weiß.
☰
×