Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

Am 10. September hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Kernenergie als „nachhaltige Investitionen“ im Rahmen der EU-Taxonomie abgewiesen. Nach Wochen der Stille hat dann der zuständige Minister Norbert Totschnig angekündigt, dass Österreich dagegen vorgehen und berufen, sprich in die 2. Instanz gehen wird, um Atomenergie aus der Klassifizierung grün und nachhaltig zu bekommen. Dies ist – wenn auch medial etwas untergegangen –jedenfalls sehr zu begrüßen!
Entgegen der Annahme vieler geht es bei der Klage nicht um die Fragen der Stromerzeugung und deren Umweltauswirkungen etwa der Atomenergie, sondern um formale Punkte und den umstrittenen Delegierten Rechtsakt (CDA – Complementary Delegated Act), mit dem die Europäische Kommission die Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie durchgesetzt hat, wobei eine so grundsätzliche Entscheidung nicht auf diese Art über die Mitgliedstaaten hinweg gemacht werden könne. Ebenso wird Österreich im vorgebrachten Rechtsmittel mit Verletzung mehrerer Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung argumentieren.
Im umstrittenen CDA gibt es nur wenige Kriterien für die Aufnahme der Atomenergie in die Taxonomie, die den Markt für nachhaltige Investitionen beleben und in grüne Projekte billigeres Geld spülen sollte.
Tatsächlich ist das Kriterium „Bereitstellung eines Endlagers bis 2050“ eine Hürde, die für die meisten Staaten finanziell und organisatorisch kaum zu bewältigen ist. Ausnahme ist hier Finnland, wo die Genehmigung für Onkalo zwar noch einmal verschoben wurde, aber wohl für 2026 wahrscheinlich ist. Bei Frankreich kann man es auch nicht ausschließen, doch gibt es über die Eignung und die Fortschritte unterschiedliche Angaben. Daher wäre es notwendig, dass die Berichte über die Implementierung der Atommüllrichtlinie auf Seriosität überprüft werden und diese Beurteilung als Grundlage dient. Das sieht allerdings die für Atomenergie zuständige DG Energie nicht als ihre Aufgabe und verweist auf DG FISMA (Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion).
Konsultation zur Taxonomie bis Anfang Dezember 2025
Am 5. Dezember endete die Frist für Stellungnahmen zur Taxonomieverordnung https://ec.europa.eu/newsroom/fisma/items/907956/en.
Als Beispiel für die zahlreichen Stellungnahmen, ein Blick in die Stellungnahme von GLOBAL 2000, die auf die wichtigsten Punkte in Hinblick auf die Atomenergie eingeht:
· Etwa die Forderung nach einem hohen Maß an Transparenz, um die Einhaltung dieser Kriterien sicherzustellen und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
· Ebenso gefordert wird eine Klarstellung der Aktivität 4.26 („Vorkommerzielle Phasen fortschrittlicher Technologien zur Energieerzeugung aus nuklearen Prozessen mit minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf“) Denn es kann nicht sein, dass ein SMR als „fortschrittlich“ bezeichnet unter der Taxonomie als förderwürdig gelten soll, wenn es sich beispielsweise um Leichtwasserreaktoren mit einer Leistung von über 470 MWe handelt und diese somit weder klein noch fortschrittlich sind.
· Auch angemeldet wurde die zunehmende thermische Belastung durch die AKW-Kühlung von Oberflächengewässern. Dazu sieht die Taxonomie ein Kriterium vor, welches auch bei AKW strikt einzahlten ist: Das entsprechende Kriterium (keine erhebliche Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung und des Schutzes von Wasser- und Meeresressourcen) sollte sicherstellen, dass das vorrangige Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, „eine weitere Verschlechterung zu verhindern und den Zustand der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen terrestrischen Ökosysteme zu schützen und zu verbessern“, erreicht wird.
· Beim nächsten Kriterium könnte es noch schwieriger werden, nämlich:
Was ist Accident Tolerant Fuel (ATF)? Welche Kriterien sehen die Nuklearaufsichtsbehörden vor? Auf Nachfrage gab es dazu keine Antwort.
Das erstaunt nicht, denn 2025 stellten die EU-Nuklearaufsichtsbehörden, die sich über ENSREG zu einzelnen Themen absprechen, klar: Dafür gibt es keine Kriterien, auch wenn die Europäische Kommission das gerne hätte.
Weitere Informationen finden sich hier:
https://www.dont-nuke-the-taxonomy.eu/de
Der Artikel wurde verfasst von Patricia LORENZ und bearbeitet von Renate Brandner-Weiß.
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