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Präsident Pavel unterzeichnet das Atommüll-Endlagergesetz

20.2.2024

Vetorecht für die Gemeinden fehlt, auch das Parlament hat nichts mehr zu sagen Vetorecht für die Gemeinden fehlt, auch das Parlament hat nichts mehr zu sagen Das Gesetz über die Vorbereitung, Errichtung und den Betrieb des Geologischen Endlagers wurde am 16. Februar vom Präsidenten der Tschechischen Republik unterzeichnet. Für die Gemeinden gibt es kein Veto, welches sie über ihre Plattform gegen das Endlager gefordert hatten. Während die Regierungsvorlage für das Gesetz noch vorsah, dass beide Parlamentskammern den Standort absegnen werden müssen, ist auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auch dies gefallen.

Mit 167 von 177 anwesenden Abgeordneten wurde das Gesetz bereits im November 2023 vom Parlament von der Unterkammer und dann dem Senat verabschiedet. Beim Senat, der als Vertretung der Regionen angesehen wird, bestand die Annahme, er würde das Gesetz nicht in dieser Form akzeptieren; eine Annahme, die sich als falsch herausstellte.

Als Plus angesehen wird nur, dass die Fristen für die Abgabe der Stellungnahmen (im Unterhaus) verlängert wurde. Hier schlug die Regierung 90 Tage für die Abgabe der Stellungnahme  der Gemeinden zum Standortvorschlag vor, der Wirtschaftsausschuss erhöhte dies auf 140 Tage. Ebenso verpflichtet wurde das Industrieministerium dazu, den Standortvorschlag mit dem Umweltministerium zu besprechen.

Ebenso eine Schlüsselrolle zufallen wird dem Industrieministerium (MPO) beim Beteiligungsverfahren:

Denn das MPO bietet die Beteiligung an über die sogenannten Lokalen Arbeitsgruppen, an denen sich die Gemeinden freiwillig beteiligen können. Dies würde damit über die Atommüllbehörde SÚRAO laufen, die - kurz gesagt - jegliches Vertrauen bei den Gemeinden und der Bevölkerung schon längst verspielt hat. Ebenso möchte das MPO mit den vier möglichen Standorten über die Kompensationen diskutieren.

Die Argumentation des zuständigen Ministers Síkela berief sich darauf, dass die „kulturell und historisch uns näher stehenden Länder, wie Deutschland und Frankreich, kein Vetorecht vorsehen,“ womit das Vetorecht in Finnland  abgelehnt wurde, welches von immerhin 3 Abgeordneten gefordert wurde. In Finnland wird auch das Parlament noch befasst. In der CR wird es somit nun ausreichen, den Beschluss beiden Parlamentskammern zu übermitteln. Nach 180 Tagen wird dieser Regierungsbeschluss dann in Kraft treten.

Ende Februar hat SÚRAO den Antrag auf Genehmigung der Untersuchungsgebiete gestellt. Wenn das Umweltministerium diese genehmigt, können die geologischen Untersuchungen, die auch Tiefenbohrungen umfassen, beginnen. Die Entscheidung sollte 2028 fallen.

Das Endlager soll 111 Milliarden Kronen, etwas über 4 Milliarden Euro kosten. Der Rechnungshof hat darauf aufmerksam gemacht, dass bereits die bisherigen Vorbereitungen 70 Millionen Euro verschlungen haben.

Artikel erstellt von Patricia LORENZ, bearbeitet von Renate Brandner-Weiß 


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