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Entsorgungsbeirat – berät bei Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle in Österreich

15.12.2023

In Österreich fallen Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung, sogenannte „MIF-Abfälle“, und Abfälle aus der Dekontaminierung bzw. der Dekommissionierung an, und zwar insgesamt jährlich rund 300 Tonnen (t) Rohabfälle. Diese werden im Zwischenlager Seibersdorf gesammelt. Die Aufgabe des Entsorgungsbeirates ist es die Bundesregierung in Angelegenheiten zur Umsetzung des Nationalen Entsorgungsprogramms zu beraten.

Um Empfehlungen abgeben zu können, hat der Entsorgungsbeirat die Möglichkeit Studien zu beauftragen. Die Sitzungsberichte sind öffentlich. Die konkrete Arbeitsweise des Entsorgungsbeirats ist in der Geschäftsordnung festgehalten.

Die Mitglieder des Entsorgungsbeirates sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, NGOs, Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern, sowie der Zivilgesellschaft.

Der Entsorgungsbeirat erarbeitet Empfehlungen für die Österreichische Bundesregierung. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Das Mandat des Entsorgungsbeirates wurde von der Bundesregierung im Rahmen des Ministerrates am 10. März 2021 erteilt und gilt für drei Jahre. Danach wird die Bundesregierung, basierend auf den Empfehlungen des Abschlussberichts, ein weiteres Mandat erteilen.

Konkret erarbeitet der Entsorgungsbeirat in den ersten drei Jahren Themen und Fragestellungen, um den Status Quo zu den radioaktiven Abfällen in Österreich darzustellen und schrittweise einen Weg in Richtung Endlagerung radioaktiver Abfälle aufzuzeigen.  In dieser Phase ist nicht die Suche nach einem passenden Standort für ein Endlager oder die Entscheidung über die Art des Endlagers vorgesehen.

Das Mandat des Entsorgungsbeirats umfasst folgende Aufgaben:

    Erstellung einer detaillierteren Bestandsaufnahme der gegenwärtigen und der in Zukunft zu erwartenden radioaktiven Abfällen;

    Evaluierung möglicher Optionen für die Endlagerung der österreichischen radioaktiven Abfälle, inklusive den erforderlichen Voraussetzungen, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken, sowie einer ersten Kostenabschätzung;

    Erstellung eines Partizipationskonzepts mit Empfehlungen, wie die Bevölkerung informiert, beteiligt und in Entscheidungen miteinbezogen wird;

    Entwurf eines Zeit- und Ablaufplans zur Entsorgung der in Österreich angefallenen radioaktiven Abfälle;

Alle Ergebnisse und Empfehlungen des Entsorgungsbeirats werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und der Bundesregierung übergeben. Auf Basis dessen wird diese weitere Schritte in Richtung Endlagerung radioaktiver Abfälle vornehmen.

Link: Mandat des Entsorgungsbeirats als pdf-Dokument

 

Quelle und weitere Informationen: www.entsorgungsbeirat.gv.at

Zusammengestellt von Renate Brandner-Weiß



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