Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

Die EU-Kommission will Atomkraft als nachhaltig einstufen, um Investoren anzulocken. Dagegen hat Österreich geklagt. Nachdem diese Klage am 10. September 2025 in erster Instanz abgewiesen wurde, kann und muss Österreich nun ein Rechtsmittel einlegen. Nach mehr als sieben Wochen ohne Information fordern 70 Organisationen aus ganz Europa in einem Appell an Umweltminister Norbert Totschnig, dass Österreich ein Rechtsmittel einlegt.
"Obwohl seit der Urteilszustellung schon sieben Wochen vergangen sind, hält sich Umweltminister Totschnig weiterhin bedeckt. Er muss dringend Farbe bekennen und bekanntgeben, dass das Urteil des Gerichts nicht hingenommen und beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingelegt wird", unterstreicht Anna Weinbauer, stellvertretende atomstopp-Obfrau die Forderung der 70 Organisationen aus ganz Europa.
"Natürlich kann niemand vorhersagen, wie das Urteil des Gerichtshofes letztlich ausfallen wird. Aber bis dieses in einigen Jahren vorliegt, wird niemand auf Grundlage der Taxonomieverordnung in Atomkraft investieren", weist atomstopp-Geschäftsführer Herbert Stoiber auf die Bedeutung des Rechtsmittels hin und führt aus: "Bis dahin sollte allen klar sein, dass Investitionen in AKW-Neubauten die dringend notwendige Klimawende behindern. Schließlich ist selbst bei sofortigem Planungsstart eines AKWs Strom erst in frühestens 20 bis 25 Jahren zu erwarten. Das zeigen alle vier AKW-Neubauten, die in den vergangenen 20 Jahren EU-weit in Betrieb gegangen sind."
PRESSEMITTEILUNG zum Urteil vom Gerichtshof der europäischen Union
Urteil: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62022TJ0625
Offener Brief der 70 Organisationen aus ganz Europa
Weitere Information/Quelle: https://atomstopp.at/pressemeldung.php?id=1007
Fotoquelle: https://www.bmluk.gv.at/fotoservice/bundesminister-norbert-totschnig.html
Der Artikel wurde verfasst von Renate Brandner-Weiß.
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