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Forderung nach Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM
atomstopp_atomkraftfrei leben! fordert im Rahmen der 'Konferenz zur Zukunft Europas' die Diskussion zu EURATOM aufzunehmen, die vertraglich festgeschriebenen anachronistischen Zielsetzungen, den fehlenden Aktualitätswert sowie die Defizite des Vertragswerks zu erörtern und letztlich, im Sinne einer zukunftsorientierten Strategie für die Energieversorgung Europas, die gänzliche Abschaffung von EURATOM einzuleiten.
https://www.atomstopp.at/downloads/petitionen/Petition_Zukunft_Forderungspapier.pdf
Hintergrundinformationen
Wir erachten eine grundlegende Neuverteilung der Aufgabenbereiche, die bisher im EURATOM-Vertrag geregelt werden, als unumgänglich, um die Energiezukunft Europas demokratisch, nachhaltig und den Anforderungen der Klimakrise gemäß sichern zu können.
Der Zweck des EURATOM-Vertrags ist, wie in der Präambel festgelegt, die Voraussetzungen für den Aufbau einer mächtigen europäischen Atomindustrie zu schaffen. Das ist mehr als sechs Jahrzehnte nach der Gründung von EURATOM obsolet: Die Erwartungen in das Potenzial der Atomkraft konnten trotz substanzieller finanzieller sowie politischer Förderungen nicht erfüllt werden. Im Gegenteil haben sich die Aussichten sukzessive verschlechtert. Erneuerbare Energien überholen, zusätzlich zu ihren ökologischen und sozialen Vorteilen, die Atomenergie in puncto Wirtschaftlichkeit in zunehmendem Tempo. Atomstromproduktion sowie Ausbau von Atomkraft in Europa sind deshalb seit Jahren rückläufig, die Stromversorgung Europas durch andere Energiequellen steigt konstant. Die einzigartige Protektion der Atomenergie durch einen primärrechtlichen Vertrag ist in Hinblick auf diese Entwicklung nicht mehr rechtfertigbar.
Die Zielsetzungen des EURATOM-Vertrags sowie sein Status als Primärrecht führen zu einer völlig unzeitgemäßen, politischen Zwangsverpflichtung, die Atomindustrie gegenüber allen anderen Energieformen zu bevorzugen. Das erweist sich als fortschrittshemmend und steht mit großer Wucht der nötigen Ökologisierung des Strommarkts entgegen.
Realistischerweise darf sich die Europäische Union künftig keinesfalls mehr der Förderung von Atomkraft verschreiben, sondern ausschließlich um jene Probleme und Gefahren kümmern, die durch Nutzung von Atomkraft bereits entstanden sind. Durch eine Neuaufstellung der Zuständigkeiten bietet sich auch die Gelegenheit, höchst relevante Aspekte die Atomindustrie betreffend, die bisher per EURATOM gar nicht geregelt waren, optimal zu inkludieren: Dass die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Atomindustrie nicht an gleichgestellte, umweltrechtliche Regelungen der Europäischen Union gebunden werden, ist nicht weiter legitimierbar.
Sämtliche Aufgabenstellungen im Umgang mit Atomkraft in Europa sollen in die entsprechenden Abschnitte des EU-Vertrags (EUV) und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übergehen und so die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen transparent und verbindlich sicherstellen.
Alle notwendigen Regulierungen sollen durch unmittelbar wirkende Verordnungen gehandhabt werden.
Zusammengestellt von Renate Brandner-Weiß
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