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UVP für Betriebsdauerverlängerung im AKW Loviisa in Finnland

5.10.2020

Und es bewegt sich doch was!

Während die damit befasste Ad-Hoc-Gruppe unter der ESPOO-Konvention noch in schwierigsten Grabenkämpfen verstrickt ist, hat jetzt Finnland ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahren gestartet.

Bisher wurden Dutzende AKW in ganz Europa einfach im Betrieb verlängert, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Doch jetzt hat Finnland die Betriebsdauerverlängerung von Loviisa 1 und 2 notifiziert, bei seinen Nachbarstaaten und den baltischen Staaten, alle anderen Länder können sich notifizieren lassen, damit auch ihre Bevölkerung informiert wird und sich beteiligen kann.


Momentan läuft das Scoping (einsehbar unter https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/themen/energie/kernenergie/verfahren/finnland/uvp_loviisa_lte/loviisa_eia_programme_english.pdf), als der Teil der UVP, wo festgelegt werden soll, was die Umwelterklärung im Hauptverfahren beantworten soll. Darin werden auch die offensichtlichen Alternativen behandelt, nämlich die Dekommissionierung des AKW im Jahre 2027 (https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/themen/energie/kernenergie/verfahren/finnland/uvp_loviisa_lte/notification_lte_loviisa_npp_austria.pdf)

Das AKW Loviisa besteht aus zwei Blöcken bereits in der Planung veränderter VVER-440-213 – ja, die die in Mochovce noch immer nicht fertiggestellt wurden. In Finnland laufen diese seit 1977 (Block 1) bzw. Block 2 seit 1980, nachdem mit westlichen Firmen (Siemens, Westinghouse) u.a. ein Eiskondenser und Leittechnik eingebaut wurden. Auch eine Leistungserhöhung wurde auf 513 MWe durchgeführt.

2007 erteilte die Regierung einfach eine Betriebsverlängerung bis 2027 bzw. 2030 – dann werden die Reaktoren 50 Jahre alt sein und ihre Betriebsdauer soll nun noch verlängert werden, um bis zu 20 Jahre!

Diesmal, wohl in Folge des EUG-Urteils zu Doel und Tihange und aufgrund der in den Unterlagen angeführten Modernisierung (2014–2018) um 500 Millionen Euro mit den damit zusammenhängenden Änderungen am AKW soll eine UVP stattfinden.

Es ist natürlich wünschenswert, wenn sich zahlreiche Menschen in ganz Europa und auch Österreich beteiligen. Eine Stellungnahme kann ab sofort bis 23. Oktober 2020 an die jeweilige Landesregierung übermittelt werden.

Weitere Infos gibt es beim Webinar zu EIA (in englischer Sprache) am 8. Oktober 2020 von 10-12 Uhr

(= Environmental Impact Assessment oder Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP))

Im Webinar bekommt man eine kurze Einführung in die ESPOO-Konvention, die die generelle rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Verfahren dieser Art ist sowie zur Praxis grenzüberschreitender UVP-Verfahren in der Praxis, ganz konkret am Beispiel des Kernkraftwerks Loviisa in Finnland.

Einladung zu Joint Project Webinar via Zoom

Programm:

Gabriele Mraz, Austrian Institute of Ecology will make an introduction into the ESPOO Convention and trans-boundary EIA (Environmental Impact Assessment) application in practice.

Oda Becker, independent nuclear safety expert (Germany) will give an overview over aging-related safety hazards of the NPP Loviisa units 1 and 2.

Patricia Lorenz, FoEE, will explain the strategic importance of both ongoing EIA for NPP Loviisa 1&2 (Finland) and Doel 1 & 2 (Belgium).

Plenty of time for Q&A will be available afterwards.

To register send an email with your name and organization to Gabriele Mraz: mraz@ecology.at.

More information on the Joint Project – Nuclear Risk & Public Control: http://www.joint-project.org/

 

Zusammengestellt von Patricia LORENZ, Kontakt: patricia.lorenz@foeeurope.org




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