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Der EUGH stellt die Beihilfegenehmigung in Frage und verursacht Panik, auf der Baustelle stürzen Wände bei den Fundamentarbeiten ein und GLOBAL 2000 stellt Antrag auf Widerruf der UVP-Genehmigung
Paks II, das AKW, bei dem man fürchten musste, sich definitiv die Zähne auszubeißen, kommt nicht mehr aus den Schlagzeilen. Nachdem im Februar von einstürzenden Wänden beim Betonieren der Fundamentgrube berichtet wurde, ging es Schlag auf Schlag.
Am Dienstag, 25.2.2025 übermittelte GLOBAL 2000 den Antrag auf Widerruf der UVP-Genehmigung für das AKW Paks II.
Dazu muss man wissen:
Am Standort des ungarischen Atomkraftwerks Paks sind aktuell zwei neue Reaktoren des russischen Lieferanten Rosatom in Bau. Der positive UVP-Bescheid für das Bauvorhaben stammt aus dem Jahr 2017 und schreibt dabei Bedingungen vor, die bereits jetzt nicht mehr eingehalten werden. Daher stellt sich die Frage, ob nicht die neuen Umstände untersucht, dargestellt und einer neuen UVP unterzogen werden müssen.
Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hat daher den entsprechenden Antrag bei den ungarischen Behörden gestellt. Ganz alleine? Ja, denn die für die ungarischen NGOs ist dieser Schritt wegen zu erwartender Repressalien zu riskant, wenn sie auch diesen Antrag auf Widerruf bzw. Wiederaufnahme der UVP für Paks II vorgeschlagen haben. Dieser Antrag auf Widerruf einer UVP-Genehmigung wurde an die genehmigende Behörde, das Amt der Komitatsregierung von Baranya, gerichtet.
Sollte diese die Wiedereröffnung des UVP-Verfahrens ablehnen, stehen weitere rechtliche Möglichkeiten offen. Denn, diese UVP für Paks II wurde grenzüberschreitend im Rahmen der ESPOO-Konvention auch in Österreich geführt, einerseits mit der Öffentlichkeit und andererseits auch unter Beteiligung der Republik Österreich.
Bis 2024 galt für die laufenden vier Reaktoren von Paks I, dass die Höchsttemperatur der Donau nach Einleitung des erwärmten Kühlwassers auf 500 Meter Entfernung unter 30° Grad bleiben musste. Andernfalls musste die AKW-Leistung gedrosselt werden.
Um jedoch die Stromproduktion der vier veralteten VVER-440/213 Reaktoren dauerhaft auf dem Maximum von etwa 2000 Megawatt zu halten, wurde vom ungarischen Energieministerium ohne Untersuchung der Folgen auf den betroffenen Lebensraum der Donau in einer neuen Verordnung im Sommer 2024 eine unlimitierte Erwärmung erlaubt. Nachdem die 30°C-Grenze auch für die in Bau befindlichen Reaktoren festgelegt wurde, ist die vorliegende UVP-Genehmigung nicht mehr ernst zu nehmen - das Wasser der Donau wird jetzt bereits über die eigentlich definierte Temperatur-Obergrenze erwärmt. Die Auswirkungen auf den Lebensraum Donau sind den Verantwortlichen offenbar egal, auch liegen dazu keine seriösen Unterlagen vor.
Der EUGH stellt die Beihilfegenehmigung in Frage
Die Aussage des Europäischen Gerichtshofs zur Beihilfe schlug mehr Wellen als die Donauwassertemperatur
Dazu muss man wissen:
Für das AKW Paks II bekam die ungarische Regierung 2017 die Zustimmung der Europäischen Kommission für das Beihilfepaket, vor allem den russischen Staatskredit von 10 Milliarden Euro, weitere 2,5 Milliarden sollte die ungarische Regierung aufbringen.
Wie schon bei Hinkley Point C, klagte die Republik Österreich. Diese Klage wurde vom Europäischen Gericht allerdings negativ entschieden und die damalige Umweltministerium Leonore Gewessler zog eine Instanz weiter und legte Anfang 2023 ein Rechtsmittel beim EuGH ein.
Die Schlussakte, die die Generalanwältin am EUGH Ende Februar 2025 jetzt präsentierte, erschütterte die Welt der AKW-Freunde:
Da die Europäische Kommission nur nach Beihilfenrecht vorging und die Tatsache, dass Ungarn den Auftrag direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom vergab, somit pardonierte, könnte zur Aufhebung der Beihilfengenehmigung führen.
Ganz unabhängig davon, aber ebenso sehr relevant:
EDF stellt das Ergebnis der tschechischen AKW-Ausschreibung für Dukovany in Frage. Der Inhalt des Briefes von Ende Februar 2025 mit Wunsch nach Änderungen im Beihilfenrecht vor allem für Energieprojekte sickert auch langsam durch.
Die möglichen Szenarien für die Beihilfen für AKW – die wohl wichtigste Frage für diese gänzlich am Tropf der SteuerzahlerInnen hängende Branche – soll in einem der nächsten Blog-Beiträge Thema sein!
Der Artikel wurde verfasst von Patricia LORENZ und bearbeitet von Renate Brandner-Weiß.
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